Sommertraining
Im Sommer (von Mitte April bis Anfang Oktober) bieten wir zweimal pro Woche Trainings an. Im Kajak geht es auf den Zürisee oder das EPA-Wehr (unterhalb der Männerbadi Schanzengraben), wo ein wenig bewegtes Wasser zu finden ist. Bei Hochwasser (ungefähr ab Zürichsee Pegel 406.5 cm) ist der Bootssteg am Schanzengraben überflutet. Dann findet kein Training statt.
Montag: | Mittwoch: |
Training für Mitglieder des KCZ – Keine Anfängerbetreuung. Paddelgrundkenntnisse und ein selbständiges Paddeln werden vorausgesetzt. | Offenes Training für alle Interessierten, Neumitglieder und Mitglieder des KCZ. Bist du das erste Mal dabei? Hier findest du alle Infos, damit du für deinen Schnupperabend perfekt vorbereitet bist. |
Trainingsleitung: Es braucht immer wieder Klubmitglieder, die die Trainings leiten. Die Koordination erfolgt über die Liste für Trainingsleiter.
Wintertraining
Jeden Montagabend zwischen Anfang Oktober und Ende April findet im Hallenbad Bläsi das Eskimotiertraining statt. Genauer Start und Ende der Wintertraining-Saison variieren von Jahr zu Jahr. Details sind im Programm zu finden. Neugierige Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!
ACHTUNG Limmat- und Seepaddler |
Für die Befahrung der Limmat und des Zürichsees gilt:1. Die Limmat darf nicht ohne telefonische Voranmeldung befahren werdenDie Befahrung der Limmat zwischen der Münsterbrücke und dem Lettenwehr ist verboten. Nach telefonischer Voranmeldung bei der Zürcher Wasserschutzpolizei dürfen Mitglieder des KCZ und anderer Stadtzürcher Kanuvereine die Limmat aber befahren, jedoch nur mit einer Ausnahmebewilligung. Die Fahrt auf der Limmat muss daher bei der Wasserschutzpolizei jeweils 30 Minuten vorher telefonisch angemeldet werden: Tel. +41 44 411 84 11 (24h/365d). 2. Bei Hochwasser darf die Limmat nicht befahren werden (Ampel auf Rot – siehe unten)Leuchtet die Ampel nicht, darf die Limmat befahren werden. 3. Nachts und in der Dämmerung darf man nur beleuchtet auf das WasserEs muss ein ringsum sichtbares Licht oder Blitzlicht getragen werden, sinnvollerweise zwei Stirnlampen übereinander, eine nach hinten und eine nach vorne ausgerichtet. In der Regel weiss die Wasserschutzpolizei, dass es sich um einen Paddler handelt, wenn auf dem Radar (sie sehen bis fünf bis zehn Meter ans Ufer) ein nicht beleuchtetes Objekt sich kontinuierlich fortbewegt. Aber die Polizei hat die Verpflichtung, zur allfälligen Hilfeleistung auszurücken, wenn etwas auf dem Radar oder Nachtsichtgerät unklar ist, oder zum Beispiel das besagte Objekt plötzlich stehen bleibt. |