Hier kannst Du Dir einen Überblick über unser buntes Clubprogramm mit Trainings und anderen Aktivitäten verschaffen. Möchtest Du mit dabei sein? Dann besuche uns doch mal im Sommer bei einem Mittwochabend-Training zu einem Schnuppertraining und lerne uns kennen. Diese Gelegenheit uns kennenzulernen kannst du sowohl ohne Paddel-Vorkenntnisse als auch als bereits erfahrene Paddlerin oder Paddler nutzen. Für einen Einstieg in den Paddelsport empfehlen wir einen unserer Kurse. Infos zur Mitgliedschaft findest du im Menu unter Mitglieder.

 

ACHTUNG Limmat- und Seepaddler

Für die Befahrung der Limmat und des Zürichsees gilt:

1. Die Limmat darf nicht ohne telefonische Voranmeldung befahren werden

Die Befahrung der Limmat zwischen der Münsterbrücke und dem Lettenwehr ist verboten. Nach telefonischer Voranmeldung bei der Zürcher Wasserschutzpolizei dürfen Mitglieder des KCZ und anderer Stadtzürcher Kanuvereine die Limmat aber befahren, jedoch nur mit einer Ausnahmebewilligung. Die Fahrt auf der Limmat muss daher bei der Wasserschutzpolizei jeweils 30 Minuten vorher telefonisch angemeldet werden: Tel. +41 44 411 84 11 (24h/365d).

2. Bei Hochwasser darf die Limmat nicht befahren werden (Ampel auf Rot – siehe unten)

Leuchtet die Ampel nicht, darf die Limmat befahren werden.
Leuchtet die Ampel an der Münsterbrücke (vom Zürichsee die Limmat hinunter blickend) rot, darf die Limmat zwischen der Münsterbrücke und dem Lettenwehr nicht befahren werden. Die Befahrung wird verboten, sobald die Limmat einen gewissen Hochwasserstand erreicht. Selbst wenn es für Kanuten noch möglich wäre, die Limmat – z.B. in Ufernähe, wo die Strömung schwächer ist – hochzupaddeln, ist das Befahren verboten. Ist die Ampel auf Rot, wird euch die Wasserschutzpolizei darauf hinweisen, wenn ihr für die Anmeldung telefoniert.
Wer sein Boot in der Schipfe eingestellt hat und bei Hochwasser auf den See möchte, kann sein Boot bis zur Münsterbrücke hochtragen und dort einbooten. Das Einbooten funktioniert einfacher im Rückwasser gleich unterhalb der Brücke und ist für die Wasserschutzpolizei tolerierbar (das Hin- und Herfahren in den Rückwassern aber nicht).
Bei Verstössen wird zumindest eine teure Verzeigung fällig. Das gilt auch, wer keine Schwimmweste trägt.

3. Nachts und in der Dämmerung darf man nur beleuchtet auf das Wasser

Es muss ein ringsum sichtbares Licht oder Blitzlicht getragen werden, sinnvollerweise zwei Stirnlampen übereinander, eine nach hinten und eine nach vorne ausgerichtet. In der Regel weiss die Wasserschutzpolizei, dass es sich um einen Paddler handelt, wenn auf dem Radar (sie sehen bis fünf bis zehn Meter ans Ufer) ein nicht beleuchtetes Objekt sich kontinuierlich fortbewegt. Aber die Polizei hat die Verpflichtung, zur allfälligen Hilfeleistung auszurücken, wenn etwas auf dem Radar oder Nachtsichtgerät unklar ist, oder zum Beispiel das besagte Objekt plötzlich stehen bleibt.